Der Landkreistag Sachsen-Anhalt bewertet die Ergebnisse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene vom 3. September 2022 als notwendig, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abzufedern. Für die Kreishaushalte ist allerdings nach wie vor keine Entwarnung erkennbar. Infolge der hohen Energiepreise ergeben sich hohe Fehlbeträge in 2022 und 2023, für die bisher kein Ausgleich erkennbar ist.
„Die zu erwartende Vervielfältigung der Energiepreise werden große Teile der Bevölkerung nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Hier helfen keine Einmalzahlungen, weil die Mehrbelastung jeweils monatlich aufläuft. Die Landkreise befürchten daher eine stark steigende Zahl von Antragstellern besonders bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und damit Mehrbelastungen in Millionenhöhe je Landkreis“, stellt Landrat Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, mit Blick auf das dritte Entlastungspaket des Bundes fest.
Die Landkreise tragen nach dem SGB II rd. 30 % der Kosten für Heizung und Unterkunft der Langzeitarbeitslosen. Soweit diese Zahl steigt, erhöht sich unmittelbar auch der Anteil der Landkreise an der Mitfinanzierung. Ein höherer Regelsatz über das geplante Bürgergeld schafft hier keine Lösung.
„Ohne finanzielle Unterstützung von Bund und Land müssten die Landkreise diesen Fehlbetrag über eine erhöhte Kreisumlage ausgleichen, wobei aber die Städte und Gemeinden von der Energiepreissteigerung selbst erheblich betroffen sind“, so Präsident Ulrich.
Kritisch bewertet der Landkreistag auch die Überlegungen für ein bundesweites Nahverkehrsticket, soweit nicht die Angebote in der Fläche gleichzeitig erhöht werden.
„Wo nichts fährt, macht auch kein günstiges Ticket den ÖPNV attraktiv. Der öffentliche Nahverkehr muss eine alltagstaugliche Mobilitätsalternative werden. Bund und Land müssen daher zusätzliche Mittel bereitstellen, damit entsprechende Angebote geschaffen werden können“, ergänzt Präsident Ulrich.
Quelle: Landkreistage Sachsen-Anhalt