Die Stadtverwaltung Weißenfels weist darauf hin, dass seit März 2021 sogenannte „Schottergärten“ in Sachsen-Anhalt verboten sind. Zum Ärger der städtischen Bauaufsicht werden jedoch in der Stadt Weißenfels und in den dazugehörigen Ortschaften auch in letzter Zeit noch komplette Gärten mittels Schotters versiegelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden deshalb künftig Kontrollen durchführen. Für neu angelegte Schottergärten wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch deren Rückbau kann veranlasst werden.
Gemäß Paragraph 8 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen. Weiterhin sind diese zu begrünen und zu bepflanzen.
Quelle: Stadt Weißenfels