Mit Beginn des Frühlings und der damit einhergehenden Vegetationsperiode treiben Hecken und Bäume kräftig aus und verursachen in vielen Fällen unzulässige Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Stadtverwaltung Naumburg (Saale) weist darauf hin, dass hier die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer in der Pflicht sind, rechtzeitig die Grünschnittarbeiten an den Bäumen und Hecken entlang der Grundstücksbegrenzungen zu erledigen. Dies ist notwendig, um einen sicheren Straßenverkehr zu gewährleisten. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz muss der erhebliche Schnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen u. a. Gehölzen bis zum 28. Februar erfolgen. Schonende Form- und Pflegeschnitte des einjährigen Zuwachses sind ganzjährig zulässig.

Bei ihren regelmäßigen Rundgängen musste der städtische Vollzugsdienst feststellen, dass mancherorts die Äste von Bäumen so weit in den Straßenraum reichen, dass das erforderliche Lichtraumprofil weit unterschritten wird. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge in die Fahrbahnmitte ausweichen müssen oder Straßenbeschilderungen nicht mehr oder nur noch teilweise erkennbar sind. Auch können daraus Probleme für größere Fahrzeuge wie die öffentliche Müllabfuhr entstehen. Manche Hecken sind so nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt, dass nur wenige Zentimeter Austrieb genügen, um die Nutzung der Straße zu beeinträchtigen oder die Sicht im Kreuzungsbereich zu erschweren. Dieser Überwuchs führt zudem zur Verletzungsgefahr für die Personen, die die Gehwege benutzen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Unterlassen des Verschnitts die Einleitung eines kostenpflichtigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge hat.

Für Fragen steht das Team des städtischen Vollzugsdienstes gern zur Verfügung. Es ist telefonisch unter 03445 / 273 343 oder – 348 und per E-Mail unter ordnungsamt@naumburg-stadt.de zu erreichen.

Quelle: Stadt Naumburg

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