Das Ordnungsamt der Stadt Weißenfels weißt Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf die Regelungen der Schneeräumung hin, welche im Paragraph 7 der städtischen Straßenreinigungssatzung aufgeführt werden. Im Dezember 2022 wurde vermehrt beobachtet, dass der Schnee von privaten Grundstücken im öffentlichen Straßenraum abgelagert wurde. Das stellt einen Eingriff in den Straßenverkehr dar und ist nicht gestattet. Sowohl Fußgänger als auch Autofahrer werden beeinträchtig. Im schlimmsten Fall kann der Schnee sogar eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Auch der Schnee auf den öffentlichen Gehwegen sollte, wenn möglich nicht auf die Straße, sondern auf das private Grundstück geschoben werden. Bei absolutem Platzmangel sollte aber auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass die Räumfahrzeuge durch die Ablagerungen nicht beeinträchtigt werden.
Quelle: Stadt Weißenfels