Auch im Jahr 2023 wird zum Kirschfest wieder die sogenannte „Park-Bannmeile“ in der Luisenstraße eingerichtet. Das Parken innerhalb der Bannmeile ist vom 22.06. bis zu 26.06.2023 nur für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gewerbetreibende erlaubt. Die Stadtverwaltung behält sich vor, Fahrzeuge ohne entsprechende Genehmigung abzuschleppen.

Folgende Bereiche sind betroffen:

  • ·         Luisenstraße von der Einfahrt Jakobsring bis Abzweig Charlottenstraße
  • ·         Friedensstraße
  • ·         Ludwig- van- Beethoven-Straße von der Luisenstraße bis Abzweig Wilhelm-Breithauptstraße
  • ·         Seyferthstraße von der Luisenstraße bis zur Kleingartenanlage

Die betroffenen Bereiche sind bis auf die Luisenstraße auch während der gesamten Zeit für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Durchfahrt durch die Luisenstraße ist tagsüber möglich. Zu beachten ist jedoch, dass jeweils ab 16.00 Uhr auch diese Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt wird. Die Einfahrt erfolgt dann nur für Berechtigte mit Ausnahmegenehmigung vom Jakobsring aus in die Luisenstraße. Während des Festumzugs am Samstag kann die Luisenstraße nur eingeschränkt vom Kirschberg her befahren werden.

Die Ausnahmegenehmigungen für das Parken oder Befahren werden für berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner ab dem 01.06.2023 dienstags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Pforte des Rathauses ausgestellt. Gewerbetreibende erhalten ihre Genehmigungen im Sachgebiet Stadtmarketing bei Citymanagerin Frau Breitfeld. Es wird gebeten, diese unter der E-Mail-Adresse lucy.breitfeld@naumburg-stadt.de anzuschreiben. Zur Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen sind die Wohnanschrift durch den Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument sowie die Zulassung des Fahrzeugs nachzuweisen.

Quelle: Stadt Naumburg

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