Viele Städte und Gemeinden sind von erheblichen Veränderungen in ihren Stadt- und
Ortsteilzentren betroffen. Bestehende Nutzungen sind in ihrer gegenwärtigen Form teils
geringer gefragt oder nicht mehr tragfähig – dies gilt vor allem für den Einzelhandel, aber auch
für andere Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. Gastgewerbe und Kultureinrichtungen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie verstärken diese strukturellen Veränderungen. Hinzu
kommt, dass Einkäufe und Geschäftsaktivitäten zunehmend digital abgewickelt werden. Um
die langfristige Funktion der Stadt zu sichern, bedarf es einiger Anpassungen, die im Rahmen
des vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung auferlegten Bundesprogramms
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert werden.
Ein Instrument zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt ist die vorübergehende
Anmietung von Leerständen, um diese abzubauen und zeitgleich sinnvoll in Nachnutzung zu
bringen. Die Stadt Zeitz sieht im Wandel die Chance zur Neuausrichtung und unterstützt
deshalb im Rahmen des Bundesprogramms interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer,
die eine leerstehende Erdgeschossfläche in der Zeitzer Innenstadt besitzen und diese gern mit
Leben füllen würden.
„Das Förderprogramm unterstützt die vorübergehende Anmietung von leerstehenden
Räumlichkeiten, insbesondere Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende
Nutzungen wie zum Beispiel Start-Ups, Kultur- und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte
Initiativen und viele weitere kreative Ideen, die eine gewisse Starthilfe benötigen, in den
Leerständen zu etablieren. Deshalb jetzt der Aufruf zur Bewerbung. Werden Sie einer der
kooperierenden Innenstadtläden in Zeitz und bewerben Sie sich bis zum 08. November 2023“,
erklärt Josephine Sadowsky vom Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz.
Im Rahmen von jährlich stattfindenden Wettbewerbsverfahren haben Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit, sich ein kooperierenden Innenstadtladen auszusuchen, welcher über
das Programm angemietet und anschließend an Sie vergünstigt weitervermietet wird.
Innerhalb des Zeitraums des Förderprogramms ist eine maximal 24-monatige Anmietung der
Leerstände möglich, spätestens aber bis zum 31.07.2025. Einen Teil der Miete wird im Rahmen
des Förderprogrammes durch die Stadt Zeitz getragen, so dass die Neumieter ihr Konzept
ausprobieren und etablieren können und die Kosten in den ersten beiden Jahren somit
überschaubar bleiben.
Alle weiteren Informationen zum Ablauf, den Teilnahmebedingungen und zu den
einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Richtlinien und dem Bewerbungsformular.
Quelle: Stadt Zeitz