Familien brauchen nach der Geburt ihres Kindes ab sofort nicht mehr selbst
die Initiative für die Beantragung von Kindergeld ergreifen.


Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen

Seit Anfang des Jahres 2024 erhalten Familien direkt nach Geburt ihres Kindes ein
Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. Dieser führt über
einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils vorausgefüllten
Onlineantrag auf Kindergeld. Der Antrag kann dann komplett papierlos eingereicht
werden. Die Beifügung von Nachweisen ist nicht erforderlich.


Familien müssen ab sofort also nicht mehr selbst die Initiative ergreifen. Sie erhalten
bereits kurze Zeit nach der Geburt des Kindes automatisch Post von der
Familienkasse.


Digitale Angebote erleichtern den Zugang zu den Leistungen
Die Angebote der Familienkasse sollen alle Anspruchsberechtigten erreichen und
leicht zugänglich sein. Darum baut die Familienkasse ihre Online-Angebote
kontinuierlich aus. Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können komplett
online über BundID eingereicht werden. Dort kann dann die bevorzugte
Identifizierungsart gewählt werden (Bsp.: ELSTER, eID). Sämtliche Mitteilungen und
Nachweise können direkt online übermittelt werden.

Hinweise zum Datenschutz sowie alle Informationen rund um die Leistungen der
Familienkasse finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Süd

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