Das Bürgerbüro der Stadt Zeitz weist darauf hin, dass seit 01.01.2024 Änderungen im Pass- und
Ausweisrecht gelten.
Kosten für Reisepässe
Seit 01.01.2024 hat sich die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren für den Reisepass
von bisher 60,00 Euro auf 70,00 Euro erhöht. Die Grundgebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt
weiterhin 37,50 Euro. Die Preise für optionale Zuschläge (z.B. 48-seitiger Reisepass für Vielreisende,
Express-Bestellung oder Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde) bleiben unverändert.
Kinderreisepässe
Mit Inkrafttreten der bundesweiten Änderungen zum Passgesetz zum 01.01.2024 werden seit diesem
Datum keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert. Auf Antrag der
Sorgeberechtigten erhalten Kinder (einschließlich Kleinkinder und Säuglinge) einen regulären
Personalausweis oder Reisepass. Bis zum 24. Lebensjahr sind diese jeweils sechs Jahre ab Tag der
Beantragung gültig.
Ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Diese zwei Möglichkeiten haben die Sorgeberechtigten zur Beantragung von Ausweisdokumenten für
ihre Kinder:
Beantragung eines Personalausweises (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen):
- gültig für Reisen innerhalb der Europäischen Union
- für Personen unter 24 Jahren
- sechs Jahre gültig
- Kosten: 22,80 Euro
Beantragung eines Reisepasses (Lieferzeit ca. 6 Wochen): - Reise in fast alle Länder möglich
- für Personen unter 24 Jahren
- sechs Jahre gültig
- Kosten: 37,50 Euro
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen weltweit erhalten sie auf den
Seiten des Auswärtigen Amtes unter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland.
www.auswaertiges-amt.de.
Damit sie entspannt in ihren Sommerurlaub 2024 starten können, empfehlen wir, die Gültigkeit
vorhandener Dokumente aller Mitreisenden rechtzeitig zu überprüfen und bei uns frühzeitig neue zu
beantragen.
Mitzubringen sind: - ein aktuelles, biometrisches Passbild
- das bisherige Dokument (wenn vorhanden)
- die Geburtsurkunde, die Eheurkunde
- die schriftliche Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten, der nicht
persönlich bei der Beantragung vorstellig wird - bei alleinigem Sorgerecht die Negativerklärung des Jugendamtes
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gern unter 03441/83 –203,
83-209, 83-213, 83-261 oder 83-376 zur Verfügung.
Quelle: Stadt Zeitz