Ukraine-Spenden sind steuerlich abzugsfähig – ganz ohne Spendenbescheinigung
Das Spendenkonto des Burgenlandkreises füllt sich täglich mit großzügigen Spenden. Landrat Götz Ulrich dankt dafür allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Selbständigen für die finanziellen Hilfen. Mittlerweile wurden mehr als 92.000 Euro gespendet. Ein Großteil der Spenden – rund 71.000 Euro – wurden bereits in drei neue Beatmungsgeräte für das Notfallklinikum in Kiew investiert. Diese sind am 18. März 2022 wohlbehalten bei den Ärzten in Kiew angekommen.
Dennoch ruft der Burgenlandkreis weiterhin auf, Spenden auf das eingerichtete Konto einzuzahlen.
Die Spenden sollen unter anderem dafür eingesetzt werden, weitere medizinische Materialen, die aus Kiew angefordert werden, zu beschaffen. Außerdem sollen die Mittel dazu dienen, kurzfristig Bildungsangebote für ukrainische Schülerinnen und Schüler im Burgenlandkreis zu finanzieren. Dazu gehören Unterrichtsmaterialen in ukrainischer Sprache und Online-Angebote. Hierhin kann weiterhin gespendet werden:
Empfänger: Burgenlandkreis
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE24800530001131053261
Verwendungszweck: Spende für die Ukraine
Keine Spendenbescheinigung erforderlich
Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf verwiesen, dass Spenden, die zur Unterstützung der vom Ukrainekrieg Geschädigten gezahlt wurden bzw. noch wer- den, keiner Spendenbescheinigung bedürfen. Diese Regelung gilt im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Es genügt als Nachweis für die steuerliche Abzugsfähigkeit ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (z.B. ein Kontoauszug, der Einzugsbeleg einer Lastschrift oder der Computer-Ausdruck bei Online-Banking).
Sachspenden weiterhin benötigt
Auch Sachspenden werden weiterhin dringend benötigt. Sie werden in den vier Impfstellen des Burgenlandkreises gesammelt und nach der Sortierung und Sichtung an die ukrainische Grenze transportiert. Weitere Informationen, was unbedingt benötigt wird, Informationen zu privaten Unterkünften u.v.m. findet man auf der neu eingerichteten Ukraine-Sonderseite unter https://www.burgenlandkreis.de/de/ukraineseite.html.
Quelle: Landratsamt Burgenlandkreis