Für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden Frauen und Männer aus dem Burgenlandkreis gesucht, die als Jugendschöffen an den Amtsgerichten Naumburg, Weißenfels oder Zeitz tätig werden wollen. Die Amtsgerichte Naumburg, Weißenfels und Zeitz nehmen die Aufgaben eines Jugendgerichts wahr.
Nach dem Jugendgerichtsgesetz sind den Jugendrichtern ehrenamtliche Richter, die Jugendschöffen, zur Seite zu stellen. Diese Schöffen werden für die Dauer von fünf Geschäftsjahren gewählt. Die Kandidaten sollen das 25. Lebensjahr vollendet und nicht älter als 70 Jahre alt sein. Nicht berufen werden können Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Religionsdiener.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Burgenlandkreis, die bereit sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters für die Dauer von fünf Jahren auszuüben, wenden sich bitte bis zum 20.03.2023 unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf an das Jugendamt des Burgenlandkreises, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg. Das Jugendamt ist auch per E-Mail unter jugendamt@blk.de erreichbar.
Quelle: Stadt Naumburg