Wie schon im Vorjahr kann auch im Haushaltsjahr 2024 kein einziger Landkreis in Sachsen-Anhalt den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erreichen. Nach der aktuellen Haushaltsumfrage des Landkreistages Sachsen-Anhalt errechnen sich im laufenden Haushaltsjahr Fehlbeträge von rd. 180 Mio. Euro.
„Die Erträge aus dem Finanzausgleichsgesetz 2024 und der Kreisumlage reichen schlichtweg nicht aus, um die notwendigen Aufwendungen der Landkreise für Personal und Leistungsgesetze zu decken. Dies scheint nach 2023 fast zur Regel zu werden. Deshalb sehen wir den Landesgesetzgeber gefordert, hier einzugreifen und endlich die Landkreise für ihre wichtigen Aufgaben auskömmlich zu finanzieren“, stellt Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt heute im Ergebnis einer Tagung aller Landräte in Schierke, Landkreis Harz, fest.
„Die FAG-Zuweisungen des Landes an die Landkreise sind zwar in 2024 gestiegen, decken aber bei weitem nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen besonders im Sozial- und Jugendbereich ab. Wir erwarten daher, dass der Landesgesetzgeber im kommunalen Finanzausgleich 2025 den Landkreisen deutlich höhere Schlüsselzuweisungen bereitstellt“, ergänzt Markus Bauer, Vizepräsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.
Dies ist auch wegen der vielen Kreisumlageklagen notwendig, die die finanzielle Stabilität der Landkreise nachhaltig gefährden.
„Die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt schränkt die Höhe der Kreisumlage spürbar ein und erhöht die Fehlbeträge in den Kreishaushalten. Für diese neue Situation muss der Landesgesetzgeber zügig Lösungen finden“, so Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistages Sachsen-Anhalt.
Ihre Forderungen haben die Landräte gegenüber Finanzminister Michael Richter bekräftigt, der am Donnerstagnachmittag als Gast an der Konferenz teilgenommen hat und sich über die schwierige Finanzsituation der Landkreise konkret informiert hat.
Quelle: Landratsamt Burgenlandkreis