Die Stadt Zeitz hat als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation einen Verfügungsfonds
eingerichtet und bereits im März 2023 einen Aufruf zum Einreichen eigener Projektideen gestartet.
Ziel dieses Instruments ist es, privates Engagement und private Finanzressourcen für den Erhalt und
die Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren, Kooperationen zwischen unterschiedlichen
Akteuren in Stadtzentren zu stärken bzw. herbeizuführen, die Selbstorganisation privater
Kooperationspartner zu stärken, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einsetzen zu können
und Projekte zur Belebung des innerstädtischen Quartiers flexibel umzusetzen.


Bereits der erste Aufruf weckte das Interesse am Projekt und deshalb startet die Stadt Zeitz einen
erneuten Aufruf, Projektideen für das im Foto dargestellte Fördergebiet, bis zum 31. August 2023,
einzureichen, um sich mit eigenen Projekten daran zu beteiligen, die Innenstadt von Zeitz so zu
gestalten, dass diese zu einem resilienten Erlebnis-, Wohn- und Arbeitsstandort wird und sich die
Aufenthaltsqualität sowie das sozial-kulturelle Leben steigern.


Der Verfügungsfonds ist ein Projektfonds im Rahmen der Förderung durch das Bundesprogramm
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, der aus maximal 50% Fördermitteln und mindestens 50%
aus Eigenmitteln des Antragstellers finanziert wird. Gefördert werden kleinere Anschaffungen oder
bauliche Aktivitäten (investive Maßnahmen), aber auch Konzepte, Studien, Öffentlichkeitsarbeit oder
Vernetzungs- und Vermarktungskampagnen (nicht investive Maßnahmen) auf Basis eines
Beteiligungsprozesses im Innenstadtbereich. Antragsberechtigte können hierfür selbst Vorschläge
einreichen. Es steht je positiv bewerteten Projekt eine maximale Fördersumme von 5.000 EURO
Projektzuschuss bereit.


Die Stadt Zeitz verfolgt mit dem Verfügungsfonds das Ziel durch gemeinsame Anstrengungen von
öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden, Vereinen und der Bürgerschaft den
baulichen und funktionalen Strukturwandel der Stadtmitte von Zeitz voranzubringen. Diese Aktivitäten
sollen mit dem Instrument des Verfügungsfonds und als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung
unterstützt werden.


Die inhaltliche Ausrichtung sollte dabei unter den Gesichtspunkten Begrünung, Klimaschutz,
Gestaltung und Belebung des öffentlichen Raumes sowie kulturelle Ideen, erfolgen. Die eingereichten
Projektideen müssen sich zudem auf folgende Schwerpunkte fokussieren:


– Nachhaltigkeit muss gegeben sein
– Folgekosten bzw. Übernahme von Folgekosten und -arbeiten müssen nicht nachgewiesen werden
– Einbindung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger
– Eigeninitiative
– Verbesserung der Aufenthaltsqualität
– Imageverbesserung
– Belebung des FördergebietesSeite


Die Gesamtprojektkosten dürfen bei einer 50%-Förderung nicht über 10.000 € liegen. Der maximale
Förderbetrag ist auf 5.000 € begrenzt. Sofern die 10.000 € Gesamtkosten überschritten werden, muss
der zu erbringende Eigenanteil über 50% liegen.


Die Entscheidung, welche Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds in welcher Höhe finanziert werden,
ist einem lokalen Gremium vorbehalten. Das Entscheidungsgremium setzt sich dabei aus lokalen
Akteuren, Politik und Verwaltung zusammen.


Bei weiteren Fragen zum Verfügungsfond, der Antragsstellung und den Kriterien zur Förderfähigkeit
können Sie sich unter der Mailadresse wirtschaftsfoerderung@stadt-zeitz.de oder der Telefonnummer
03441 / 83-381, gern an das Referat Wirtschaftliche Entwicklung wenden.


Link zu den Richtlinien des Verfügungsfonds
Link zum Antrag des Verfügungsfonds
Link zum Foto Fördergebiet des Verfügungsfonds

Quelle: Stadt Zeitz

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