Der Naumburger Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2022 die Einführung eines Gästebeitrags in Höhe von 2,40 Euro pro Person und Übernachtung beschlossen. Dieser wird ab dem 01.01.2023 erhoben. Der Gästebeitrag löst die bisher erhobene Kurtaxe für das Geltungsgebiet des staatlich anerkannten Heilbades Bad Kösen und des staatlich anerkannten Erholungsorts Naumburg ab. Der Prädikatsstatus selber bleibt davon unberührt.
Während der Erhebung der Kurtaxe an ein definiertes Gebiet gebunden war, wird der künftige Gästebeitrag im gesamten Gemeindegebiet erhoben. Möglich wurde diese Erweiterung durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27.09.2019, bei der neue touristische Begriffsbestimmungen eingeführt und die Gemeinden in die Lage versetzt wurden, nach ihren örtlichen Verhältnissen selber das Gebiet zu bestimmen, in dem sie einen Gästebeitrag erheben.
Die Einnahmen aus Kurtaxe bzw. Gästebeitrag werden zur teilweisen Deckung des Aufwandes der Gemeinde für die Unterhaltung, Erweiterung und Pflege der touristischen Infrastruktur verwendet. In seinen Sitzungen vom 01.12.2020 und 23.02.2021 hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus die Naumburger Stadtverwaltung beauftragt, die Einführung eines Gästebeitrags verbunden mit einer Erweiterung des Erhebungsgebiets zu prüfen. Durch das Sachgebiet Finanzen wurde eine Kalkulation durchgeführt, bei der u. a. auch die Prognosen der Kostensteigerungen und Teuerungsraten in den nächsten Jahren miteinbezogen wurden. Bisher wird eine Kurtaxe von 2,00 Euro in der Hauptsaison und 1,50 Euro in der Nebensaison pro Person und Übernachtung erhoben. Der neue Gästebeitrag wird einheitlich im ganzen Jahr gelten.
Quelle: Stadt Naumburg