Der Frühling ist die Jahreszeit der Tierbabys. Auch im Weißenfelser Stadtgebiet gibt es jede Menge tierischen Nachwuchs. Doch auch wenn wildlebende Jungtiere niedlich sind, dürfen sie nicht angefasst werden. „Wildtiere sind nichts zum Kuscheln“, sagt Stadtjäger Armin Deubel. Sie dürfen nicht angefasst und schon gar nicht mit nach Hause genommen werden. Letzteres stellt sogar eine Straftat dar.
Der Stadtjäger hat schon viele Vorfälle von falsch verstandener Tierliebe erlebt. So werden vor allem im Zusammenhang mit der tierischen Kinderstube immer wieder Situationen falsch interpretiert. „Es ist normal, dass Elterntiere ihre Jungen kurzzeitig allein zurücklassen, um beispielsweise Nahrung zu beschaffen. Die Jungtiere bleiben dann oftmals dicht gedrückt am Boden liegen, bis die Elterntiere zurückkehren“, sagt Armin Deubel. Wer den Wildnachwuchs dann berührt, oder gar mitnehmen will, bringt die Jungtiere in Lebensgefahr. Da sich mit dem Berühren der menschliche Geruch überträgt, werden die Jungtiere danach nicht mehr von den Elterntieren angenommen.
Hilfe durch den Menschen ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein Jungtier verletzt aufgefunden wird. Bürgerinnen und Bürger sollten in diesem Fall trotzdem Abstand halten und die Polizei (Telefon: 03443 2820) oder das Veterinäramt (Telefon: 03443 372-301) verständigen. Wird ein krankes Tier angefasst, kann das auch gesundheitliche Folgen für Mensch und Haustiere nach sich ziehen. „Erst zu Ostern wurde ich zu einem Fall nach Weißenfels-West gerufen, wo Bürger einen Hasen mit nach Hause genommen haben. Es bestand der Verdacht auf Hasenpest. Diese bakterielle Krankheit ist vor Ort in den vergangenen Monaten schon aufgetreten. Sie kann bei Ansteckung auch für den Menschen lebensbedrohlich verlaufen“, berichtet Armin Deubel.
Glücklicherweise waren nicht alle der jüngsten Einsätze des Stadtjägers so dramatisch. So hatte sich beispielsweise ein Marder unter dem Dach eines Privathauses nicht eingeklemmt, sondern es handelte sich um ein Jungtier, das nach der Mutter rief. Einen weiteren Fehlalarm gab es an der Saale. Hier hatte sich Bürgern zufolge ein Schwan schon seit mehreren Tagen unter der Brücke verschanzt. Das Tier war aber nicht – wie vermutet – verletzt, sondern saß brütend auf einem Nest. Ähnlich wie Marder und Schwan sind viele Tiere zu dieser Jahreszeit mit Brut und Aufzucht der Jungen beschäftig. Dies sollten Bürgerinnen und Bürger bei Streifzügen durch die Natur bedenken.
Auch das Füttern der Wildtiere ist in Weißenfels verboten. „Wo dies nötig ist, sind wir Jäger dafür verantwortlich. Denn wir kennen die gesetzlichen Grundlagen, die dabei eingehalten werden müssen.“ Das Fütterungsverbot gilt übrigens auch für Enten, Schwäne und Nutrias. Brot ist für diese Tiere ungesund. Zudem locken liegengebliebene Brotstückchen Ratten an.
In den vergangenen Monaten kam es durch die Zeitumstellung auch vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Wildtieren. In diesem Fall sollten Bürgerinnen und Bürger direkt die Polizei verständigen (auch wenn das angefahrene Tier wegrennt). Die Beamten stellen eine Bestätigung für die Versicherung aus. Es wird auch sichergestellt, dass verletzte Tiere nicht leiden müssen. Die Mitnahme von Unfallwild ist eine Straftat.
Quelle: Stadt Weißenfels