Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Darauf macht der DGB Halle-Dessau kurz vor der Einführung aufmerksam.
Karsten Priedemann, Regionsgeschäftsführer DGB Halle-Dessau: „Im Burgenlandkreis kommt der höhere Mindestlohn 19.929 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Das sind 31,5 Prozent aller Beschäftigten im Landkreis, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Diese Zahlen zeigen: Der Mindestlohn wirkt. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde anzuheben – mit Erfolg.“
Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten helfe die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern“, erklärte Priedemann. Dennoch sei klar: „Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.“
Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. Priedemann: „Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen“.
Trotz der Mindestlohnanhebung wies der DGB Halle-Dessau mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt“, so der DGB Regionsgeschäftsführer. „Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“
Hintergrund:
Die Daten zu den Profiteuren des Mindestlohns beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten sowie Minderjährige.
Quelle: DGB Region Halle-Dessau