In den Verwaltungsgebäuden der Stadt Zeitz besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske, die mindestens die sogenannte OP-Qualität erfüllt. Insbesondere in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr möchte die Verwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso schützen, wie Besucherinnen und Besucher der jeweiligen Einrichtung. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind durch ein ärztliches Attest von dieser Pflicht ausgenommen. Der Verwaltungsvorstand wird das weitere Infektionsgeschehen fortlaufend beobachten und diese über das Hausrecht geregelte Maßnahme gegebenenfalls anpassen. Entsprechend gilt die Maskenpflicht bis auf weiteres.
Folgendes gilt in den Einrichtungen:
Bürgerbüro Zutritt nur mit Maske
Standesamt Zutritt nur mit Maske (nur nach Terminabsprache)
Stadtarchiv Zutritt nur mit Maske und nach Terminabsprache
Museum Schloss Moritzburg Zutritt nur mit Maske
Stadtbibliothek Martin Luther Zutritt nur mit Maske
Tourist Info Zutritt nur mit Maske
Schwimmhalle Zutritt nur mit Maske (Tragen in den Gängen + Umkleide)
Gewandhaus Zutritt nur mit Maske
Haus der Jugend Zutritt nur mit Maske
Sportstätten Aufhebung aller getroffenen Maßnahmen
Alle Informationen finden Sie zudem unter www.zeitz.de/corona-news
Quelle: Stadt Zeitz