Weiterbauen oder abreißen? Das weitere Vorgehen bei der Sanierung der Weißenfelser Schwimmhalle haben die Mitglieder des Betriebsausschusses des Sport- und Freizeitbetriebes Weißenfels bei ihrer Sitzung am 31. Januar 2023 besprochen.
Dabei wurde beschlossen, dass durch einen Fachanwalt das gesamte Verfahren rund um das Sanierungsprojekt aufgeklärt und verwaltungsinterne Absprachen, Entscheidungen und Beschlüsse sowohl im Eigenbetrieb, dem Betriebsausschuss als auch der Stadtverwaltung Weißenfels überprüft werden. Die aufzuarbeitenden Akten reichen hierfür bis ins Jahr 2002 zurück. „Ich bin interessiert an Transparenz und einer lückenlosen Aufklärung“, sagte Oberbürgermeister Martin Papke, der von Amt wegen Mitglied des Betriebsausschusses ist.
Ein zentrales Thema bei der Betriebsausschusssitzung war das Gutachten der Firma Aqua Consulting GmbH aus Marktheidenfeld, das den Mitgliedern bereits im Betriebsausschuss am 29.November 2022 vorgestellt wurde. Dieses weist auf mehr als 80 Seiten eine erhebliche Mängelliste bezüglich der Bauplanung und Bauausführung auf. Das Gutachten wurde seit dem letzten Betriebsausschuss durch die Firma um eine Kostenschätzung ergänzt. Eine Einschätzung der Kosten für die Mängelbeseitigung und für die Finanzierung der Restarbeiten in der Schwimmhalle ist notwendig, um zu entscheiden, ob eine Fortsetzung der Sanierung wirtschaftlich vertretbar ist.
Es droht die Gefahr, dass die Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Das Landesverwaltungsamt prüft gegenwärtig den Antrag zur Bauzeitverlängerung. Der Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels hätte nämlich den Betrieb der Schwimmhalle spätestens am 31. Dezember 2022 aufnehmen müssen. Wird eine Bauzeitverlängerung versagt, müssten die kompletten Fördermittel in Höhe von etwa 1,65 Millionen Euro und ein Strafzins in Höhe von knapp 536.000 Euro zurückgezahlt werden (insgesamt etwa 2,18 Millionen Euro).
Das gesamte Budget für die Sanierung der Schwimmhalle beträgt den bisher vorliegenden Planungen zufolge 4,85 Millionen Euro. Davon wurden bereits 3,2 Millionen Euro für die Maßnahme verbraucht. Demnach sind gegenwärtig noch Finanzmittel in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro verfügbar. Die Beseitigung der Mängel liegt schätzungsweise bei 526.000 Euro. Auch für die restlichen Bauleistungen waren bereits Verträge in Höhe von etwa 985.000 Euro unterzeichnet worden.
Dem Planungsbüro, das für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung und Sanitär verantwortlich war, wurde bereits im Mai 2022 gekündigt. Es wurden gravierende Mängel in der Bauplanung und -ausführung durch den Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels aufgedeckt. Auch die Nacharbeiten durch das Unternehmen im Mai und Juni 2022 waren unzureichend. Der Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels zog mit der Kündigung einen Schlussstrich. Die weitere Vorgehensweise wird gegenwärtig mit dem Rechtsbeistand des Sport- und Freizeitbetriebs der Stadt Weißenfels beraten.
Im Rahmen ihrer Sitzung haben die Mitglieder des Betriebsausschusses auch über einen möglichen Abriss der Weißenfelser Schwimmhalle gesprochen. Ein Abriss ohne Ersatzneubau würde den gesamten Bäderbetrieb in Frage stellen. Im schlimmsten Fall wären alle bisherigen Investitionen in den Weißenfelser Bäderbetrieb der vergangenen zehn Jahre – etwa 8,2 Millionen Euro – umsonst gewesen. Auch im Hinblick auf soziale Aspekte ist ein Abriss des Gebäudes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verantworten. Schließlich wurde das Bad unter anderem für den Schwimmunterricht der Weißenfelser Grundschüler und für das Vereinsschwimmen genutzt. Zudem stellte es ein attraktives Freizeitangebot für die Stadt Weißenfels dar.
Durch die Sanierung und Nutzungsaufnahme geht der Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels jedoch die Verpflichtung ein, das Hallenbad für die nächsten 20 Jahre zu betreiben. Dies beinhaltet ebenfalls weitere Investitionen zur Aufrechterhaltung des Badebetriebs. Bereits in der aktuellen Sanierung sind hier nicht alle notwendigen Maßnahmen und Modernisierungen beplant worden. Dementsprechend lassen sich die Folgekosten kaum abschätzen. Ebenfalls fehlt eine Kostenprognose zu den anfallenden Betriebskosten pro Jahr. Die Betriebsleitung des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels wurde mit der Aufstellung einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Investitionen und Aufwendungen von 2002 bis 2042 beauftragt. Ohne diese könne keine fundierte Entscheidung getroffen werden.
Bildquelle: Katharina Vokoun/ Stadt Weißenfels